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Geschichte der Archivordnung

Über die Archivordnung im Mittelalter ist wenig bekannt. Ältere Signaturen und Dorsualnotizen sowie der Aufbau des Burkardenbuchs zeigen, dass es bereits im 15. Jahrhundert eine Ämtereinteilung gegeben hat.
Um 1629, als Placidus Reimann (1629-1670) Fürstabt wird, kommt es zur ersten fassbaren, systematischen Aufarbeitung des Archivs (alle Akten erhalten eine Signatur). Neben dieser Neuordnung werden die wichtigsten Schriftstücke gemäss der Archivordnung in Kopialbücher (Documenta, 14 Bände) eingetragen, so dass man die Texte aller wichtigen Stücke lesen kann, ohne das Original strapazieren zu müssen. Fünf Bände erscheinen sogar im Druck.
Nach langen Beratungen wurden 1771 die bis zu Beginn des 21. Jahrhunderts gültige Archivordnung eingerichtet und die dazugehörenden Findmittel, die Summarien, erstellt. Einzelne Bestände wurden erst im 20. Jahrhundert erschlossen.
Die Bemühungen um eine Archivordnung lassen sich an den verschiedenen Signaturen erkennen, die auf manchen Archivalien zu finden sind.

Mit der grossen Archivreorganisation (2004-2012) wurde in Fortsetzung von Archiv A11 mit dem Archiv A12 eine Zwischenlösung geschaffen, um die noch nicht verzeichneten Bestände nach dem Pertinenzsystem zu verzeichnen.

Seit 2008 werden die Bestände im Archiv 2 nach dem Provenienzsystem verzeichnet, welches die Struktur von Klosterleben und Verwaltung abbildet.

ArchivBeschreibung
A11Archiv resp. Bestandsgruppen, die gemäss der Archivordnung und des Signaturensystems von 1771 verzeichnet und in den Summarien erfasst worden sind. Ordnung und Signaturen wurden unverändert in die Archivdatenbank übernommen, wobei die Inhaltsbeschreibungen z.T. korrigiert und ergänzt wurden.
A12Archiv resp. Bestandsgruppen, die nicht durch die Summarien bereits erschlossen waren und erst im Rahmen des Archivprojekts (2004-2012) nach einem eigens dafür geschaffenen Ordnungssystem (Pertinenz) geordnet, erfasst und und in der Archivdatenbank verzeichnet worden sind.
A2Die seit 2008 ins Klosterarchiv abgelieferten Unterlagen werden nach dem sog. Provenienzprinzip abgelegt und verzeichnet. Jede aktenproduzierende Stelle im Kloster bildet in der Archivdatenbank eine Abteilung resp. eine Bestandsgruppe, unter der die von der betr. Stelle abgelieferten und archivwürdigen Unterlagen verzeichnet werden.

 

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